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Geschrieben von Administrator
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Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bzw. Übernahme eines
Risikos durch die Gemeinschaft zum Schutz des einzelnen im Interesse
der Allgemeinheit, nennt man häufig auch Versicherung.
Die Allgemeinheit, also zahlreiche Versicherte, zahlen also regelmäßig
oder pauschal einen Betrag in die "gemeinsame Kasse" ein, sodass dem
Einzelnen Mitglied der Versicherung im Fall des Falles Geld zur
Verfügung gestellt werden kann, um einen Schaden abzubezahlen oder zu
beheben.
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